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Zurück zur ÜbersichtIN ARBEIT: Anhebung der Mindesthebesätze für die Gewerbesteuer
Das „Neunte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften“ enthält für Gewerbetreibende und Selbstständige wesentliche Neuerungen u. a. aus dem Bereich der Gewerbesteuer.
Unterschiedliche Gewerbesteuer-Hebesätze zwischen Städten und Gemeinden haben in der Vergangenheit häufig zu sog. Scheinsitzverlegungen geführt. Dabei wurde der Unternehmenssitz oder die Geschäftsleitung lediglich formal in eine Kommune mit niedrigem Hebesatz verlegt – etwa nach Langenwolschendorf in Thüringen mit aktuell 200 Prozent – während die tatsächliche Geschäftstätigkeit weiterhin in einer Hochsteuerkommune stattfand.
Um solche Gestaltungen künftig zu unterbinden, wird der Mindesthebesatz der Gewerbesteuer ab dem Kalenderjahr 2027 von 200 Prozent auf 280 Prozent angehoben (§ 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG n. F.). Das Gesetz wurde am 08.05.2026 im Bundesrat beschlossen.
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